Ab 5. Januar: Straßenstrich nicht zwischen 6 und 20 Uhr
Die Bezirksregierung Münster hat über den Antrag der Städte Gelsenkirchen und Herten auf Errichtung einer Sperrgebietsverordnung positiv entschieden. Dies war zum Schutz der Jugend und des Öffentlichen Anstands erforderlich, weil sich auf dem Straßenzug der Münster- und der Gelsenkirchener Straße ein „Straßenstrich“ etabliert hat, auf dem zeitweise bis zu 30 Prostituierte ihre Dienste angeboten haben. Die damit einhergehenden Umstände machten nun ein Handeln unumgänglich. Ab dem 5. Januar gilt...