Gehölzschnitt ist bis September verboten!
Der Frühling kommt – und mit ihm die ersten nistenden Vögel, Kleinsäuger und Insekten. Vom 1. März bis zum 30. September ist es deshalb verboten, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze zu beschneiden. So sollen die notwendigen Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtsräume für Vögel, Kleinsäugetiere und Insekten erhalten werden. Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses von Gehölzen und zur Gesunderhaltung von Bäumen bleiben in dieser Zeit erlaubt, ebenso der Rückschnitt von...