Stiller Feiertag

Beiträge zum Thema Stiller Feiertag

Ratgeber
Foto: Symbolbild/Lokalkompass

Veranstaltungen sind verboten
Karfreitag ist ein stiller Feiertag

Der Bereich Öffentliche Ordnung macht darauf aufmerksam, dass der Karfreitag zu den so genannten Stillen Feiertagen gehört. Deshalb sind bereits ab heute, Gründonnerstag, 14. April, ab 18 Uhr öffentliche Tanzveranstaltungen und am Karfreitag, 15. April, Veranstaltungen der nachstehenden Aufzählung verboten; das Verbot gilt bis Karsamstag, 6 Uhr. - Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen; - sportliche und ähnliche Veranstaltungen, einschließlich Pferderennen und...

  • Oberhausen
  • 14.04.22
Ratgeber
Auch bei Volksfeste gibt es an stillen Feiertagen Einschränkungen. Das Herbstvolksfest in Köln öffnet zum Beispiel am 1. November erst um 18 Uhr.  | Foto: Patrick Jost

Allerheiligen 2019
Alles Verboten? Diese Arbeiten und Veranstaltungen sind an „Stillen Feiertagen“ nicht erlaubt

Der Fachbereich für öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen der Stadt Hagen weist darauf hin, dass an den Stillen Feiertagen Allerheiligen (1. November), Volkstrauertag (17. November) und Totensonntag (24. November) bestimmte Arbeiten und Veranstaltungen nicht zulässig sind. Die gesetzliche Regelung hierfür ist das Gesetz zum Schutz der Feiertage NRW (Sonn- und Feiertagsgesetz NRW). Am Volkstrauertag sind in der Zeit von 5 bis 13 Uhr Märkte, gewerbliche...

  • Hagen
  • 29.10.19
  • 1
  • 1
Ratgeber
Foto: Archiv

Einschränkungen zu Karfreitag
Die Regeln für den Stillen Feiertag

Der Bereich Öffentliche Ordnung macht darauf aufmerksam, dass der Karfreitag zu den so genannten Stillen Feiertagen gehört und deshalb bereits am Gründonnerstag, 18. April, ab 18 Uhr öffentliche Tanzveranstaltungen und am Karfreitag folgende Veranstaltungen verboten sind: 1. Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen; 2. sportliche und ähnliche Veranstaltungen, einschließlich Pferderennen und Pferdeleistungsschauen, Zirkusveranstaltungen und Volksfeste; 3. der Betrieb von...

  • Oberhausen
  • 16.04.19
Überregionales

Ein Fest im Wandel der Zeit

Das Osterfest ist vorüber. Ein Fest, das auch in Gladbeck im Laufe der Zeit einen Wandel erfahren hat. Für die meisten Gladbecker bedeutet Ostern heute doch lediglich zwei arbeitsfreie Tage, die nicht das Urlaubstage-Konto belasten. Den Gang zu den Gottesdiensten sparen sich die meisten Bürger, ziehen ein opulentes Mittagsmahl in einem Restaurant oder auch eine mehrtägige bis zu zwei Wochen dauernde Reise vor. Und bei der beliebten Ostereier-Suche gibt es keine selbst gefärbten Eier mehr....

  • Gladbeck
  • 18.04.17
  • 1
  • 3
Ratgeber
Deutliche Einschränkungen für öffentliche Veranstaltungen bringt das "Sonn- und Feiertagsrecht NRW" für Gründonnerstag und Karfreitag mit sich.

Deutliche Einschränkungen durch das "Sonn- und Feiertagsrecht NRW"

Gladbeck. In Anbetracht des bevorstehenden Osterfestes macht das Ordnungsamt der Stadt Gladbeck jetzt nochmals auf die besonderen Vorschriften nach dem „Sonn- und Feiertagsrecht NRW“ aufmerksam. So ist der Karfreitag ein „stiller Feiertag“, an dem viele Veranstaltungen untersagt sind. Dies gilt unter anderem für Märkte, gewerbliche Ausstellungen, sportliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen, Volksfeste, den Betrieb von Freizeitanlagen, den Betrieb von Spielhallen (auch Wettannahmen)...

  • Gladbeck
  • 25.03.13
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