Veranstaltungen sind verboten
Karfreitag ist ein stiller Feiertag
Der Bereich Öffentliche Ordnung macht darauf aufmerksam, dass der Karfreitag zu den so genannten Stillen Feiertagen gehört. Deshalb sind bereits ab heute, Gründonnerstag, 14. April, ab 18 Uhr öffentliche Tanzveranstaltungen und am Karfreitag, 15. April, Veranstaltungen der nachstehenden Aufzählung verboten; das Verbot gilt bis Karsamstag, 6 Uhr. - Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen; - sportliche und ähnliche Veranstaltungen, einschließlich Pferderennen und...