Ratgeber
Seit 2018 hat sich GWG-Grenze auf 800 Euro erhöht
Mittlerweile ist es schon einige Jahre her, als die sich Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 800 DM belief. Die damalige Umrechnung betrug nach Einführung des Euros 410 Euro. Nun wird das Limit bereits zum wiederholten Male angepasst. Durch das Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen beträgt die neue Grenze 800 Euro. Was ist ein geringwertiges Wirtschaftsgut? Die Voraussetzungen für ein geringwertiges Wirtschaftsgut ändern sich hingegen nicht....