Kindergeld, Homeoffice, Alleinerziehende
Was sich 2021 für Steuerzahler ändert
Im kommenden Jahr ändern sich für Steuerzahler einige Rahmenbedingungen. Der Lohnsteuerhilfeverein Gladbeck weist auf wichtige Punkte hin. Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld sind auch 2021 steuerfrei. Normalerweise besteuert das Finanzamt die „Aufstockung“. Wegen der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber jedoch die Zuschüsse steuerfrei gestellt. Dies ist dabei zu beachten: Arbeitgeber dürfen den Lohnausfall höchstens zu 80 Prozent ausgleichen. Der steuerfreie Arbeitgeberzuschuss unterliegt...