Bund der Steuerzahler
Schneeschieben von der Steuer absetzen
Wer Schnee und Eis vor seinem Haus nicht selber räumt, sondern einen Räumdienst beauftragt, kann die Kosten steuerlich absetzen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Es handelt sich dabei um haushaltsnahe Dienstleistungen, die in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden können. Dieser Steuerbonus gilt sowohl für das Schneeräumen auf dem eigenen Grundstück wie auch auf dem öffentlichen Gehweg vor dem eigenen Grundstück. In Anspruch nehmen können den Bonus Eigentümer und auch...