Keine Hundesteuerverbesserungen für alte und kranke Hunde
„In der letzten Stadtratssitzung beantragten wir Verbesserungen der geltenden Hundesteuersatzung: 1.) Für jeden aufgenommenen Hund aus dem Tierheim, welcher ein Mindestalter von 8 Jahren erreicht hat, gilt die Steuerbefreiung unbegrenzt. 2.) Hunde, die auf Grund des Alters oder der Gesundheit des Tieres nicht mehr hilfsbedürftigen Menschen entsprechend unterstützen können, bleiben von der Steuer befreit,“ erklärt Torsten Lemmer, Ratsherr und Geschäftsführer der Ratsgruppe Tierschutz / FREIE...