Keine gesonderten Steuerbescheide
Der „Fachbereich Finanzen“ der Stadtverwaltung setzt die Veranlagungen in Grund-, Hunde-, Zweitwohnungs- und Wettbürosteuer aufgrund des Ratsbeschlusses nur noch mit sogenannten Dauerbescheiden fest. Diese behalten nach ihrer erstmaligen Bekanntgabe bis zu einer steuerrelevanten Änderung ihre Gültigkeit. Ein genereller Versand von Jahressteuerbescheiden jeweils im Januar erfolgt nicht mehr. Der „Fachbereich Finanzen“ weist daher zur Vermeidung von Mahn- und Vollstreckungsverfahren vorsorglich...