Auf Antrag stellt der Kreis Wesel bei einem GdB von 20 bis 40 eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt aus
Kreis Wesel: Steuerliche Verbesserungen für Menschen mit Behinderung seit Januar 2021
Zum 1. Januar 2021 traten für Menschen mit Behinderung bei der Lohn- und Einkommenssteuer diverse Verbesserungen in Kraft. Seit Jahresbeginn wird bereits ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 ein steuerlicher Pauschbetrag gewährt. Ab einem Behinderungsgrad von 30 bis zu einem GdB von 100 sowie bei blinden Menschen und Menschen, die hilflos sind, verdoppeln sich die bisherigen Pauschbeträge. Somit können alle behinderten Menschen ab einem GdB von 20 bei ihrer Steuerveranlagung ab dem...