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Kindergeld: Infos zur Steuer-Identifikationsnummer

Wie das Finanzamt mitteilt, ist die in verschiedenen Medien verbreitete Meldung, dass die Kindergeldzahlung eingestellt wird, wenn die Steuer-Identifikationsnummern nicht bis zum 1. Januar 2016 vorliegen, unzutreffend. Der Gesetzgeber sieht für Kindergeldzahlungen ab dem 1. Januar 2016 die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer sowohl der Eltern als auch des Kindes vor. Die Familienkassen werden es aber nicht beanstanden, wenn die Angaben im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht werden. Insofern...

  • Iserlohn
  • 08.12.15
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