Neue Regelung im Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Einige Kabel dürfen nicht mehr in den Restmüll
Seit Kurzem gibt es eine neue Regelung im Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG): Sogenannte passive Endgeräte – also solche, die keine eigenständige aktive Funktion haben – gelten nun als Elektro- und Elektronikkleingeräte. Darauf weist der EUV Stadtbetrieb hin. "Zu den passiven Endgeräten zählen beispielsweise fertig konfektionierte Verlängerungskabel, Unterputz-Lichtschalter, Steckdosen, Stromschienen, Schmelzsicherungen, Stecker, Adapter und Antennen. Wichtig ist die Unterscheidung...