Stechuhr aus Papier

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Politik
So sieht sie aus: die „Stechuhr aus Papier“. Ein simples Stunden-Heftchen, in das Arbeitnehmer, die lediglich den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde verdienen, ihre Arbeitszeiten eintragen. „So können sie am Monatsende vergleichen, ob in ihrer Lohnabrechnung auch keine Stunde vom Chef ‚vergessen‘ wurde“, rät die Gewerkschaft NGG Nordrhein. Bei Mini-Jobbern gilt ohnehin: Der Chef muss die Arbeitszeiten dokumentieren. Das soll auch so bleiben, fordert die NGG. | Foto: NGG

NGG: Beschäftigte im Kreis Wesel sollten sich eine "Stechuhr aus Papier" zulegen

Die „Stechuhr aus Papier“ ist ein Muss: Wer im Kreis Wesel zum gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde arbeitet, soll seine Arbeitszeiten aufschreiben. Diesen Rat gibt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). „Jede Überstunde muss notiert werden. Nur so gehen Beschäftigte auf Nummer sicher, dass sie den Stundenlohn von 8,50 Euro auch tatsächlich bezahlt bekommen“, sagt Hans-Jürgen Hufer. Der Geschäftsführer der NGG Nordrhein warnt vor „der Versuchung der Arbeitgeber, den...

  • Wesel
  • 08.04.15
  • 1
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