LK-Gemeinschaft
Hochzeitspaare dürfen wieder Gäste mitbringen
Bei Trauungen bleibt die Anzahl auf maximal zehn Personen begrenzt
Gute Nachrichten für Brautpaare gibt es jetzt aus dem Standesamt der Stadt Gelsenkirchen: Nachdem zeitweise die Standesbeamtin oder der Standesbeamte die Zeremonie nur mit dem Brautpaar durchführen durfte, sind ab sofort kleine Hochzeitsgesellschaften mit maximal zehn Personen zugelassen. Neben dem Brautpaar dürfen nun acht weitere Personen an der Trauung teilnehmen. Abstands- und Hygienregeln einhalten Wichtig ist, dass der Zugang zum Schloss auch nur für diesen Personenkreis zugelassen ist....