Corona-Lockdown
Neue Regelung fürs Standesamt bis 14. Februar
Aufgrund der aktuellen Coronasituation und vor dem Hintergrund der zur Pandemiebekämpfung erforderlichen Reduzierung von Sozialkontakten können Termine im Standesamt bis auf Weiteres – mindestens bis zum 14. Februar – nur noch für dringende und unaufschiebbare Anliegen vereinbart werden. - Dringende standesamtliche Angelegenheiten sind grundsätzlich nur: Die Beurkundung von Sterbefällen (diese können weiterhin montags bis freitags zwischen 8 und 11 Uhr abgegeben und am nächsten Werktag abgeholt...