Für Geflügel gilt weiterhin Stallpflicht in Marl
Das Veterinäramt des Kreises Recklinghausen hat in dieser Woche den Sperr- sowie den Beobachtungsbezirk aufgehoben. Die NRW-weit gültige Stallpflicht für Geflügel bleibt wegen der Vogelgrippe aber weiterhin bestehen. Im Dezember war im Hertener Schlosswald bei einem toten Wildvogel H5N8 festgestellt worden. Daraufhin galten rund um den Fundort ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet, in dem unter anderem Hunde und Katzen nicht frei herumlaufen durften. Diese Einschränkungen sind in dieser...