Stallpflicht im gesamten Kreisgebiet

Beiträge zum Thema Stallpflicht im gesamten Kreisgebiet

Ratgeber
Entsprechend der ab dem 27. März geltenden Allgemeinverfügung dürfen alle Halterinnen und Halter von Geflügel im Kreis Recklinghausen mit sofortiger Wirkung Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse (Geflügel) ausschließlich in geschlossenen Ställen halten.

Geflügelpest breitet sich aus
Stallpflicht gilt ab sofort im gesamten Kreisgebiet und in Herne

Kreis RE/Herne. Nach mehreren Fällen der Aviären Influenza (HPAIV, Geflügelpest) in Nordrhein-Westfalen gilt ab sofort auch im Kreis Recklinghausen und in der Stadt Herne Aufstallpflicht für Geflügel. Grund dafür ist eine neue Risikoeinschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI). In der Lagebewertung heißt es: "In Deutschland sind seit dem 30.10.2020 etwa 1.000 HPAIV H5-Fälle bei Wildvögeln und 133 Ausbrüche bei Geflügel, davon sechs bei gehaltenen Vögeln in Tierparks oder ähnlichen...

  • Haltern
  • 26.03.21
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