Stadtjugendpfleger Haltern

Beiträge zum Thema Stadtjugendpfleger Haltern

Ratgeber
Die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes sind eindeutig. Alkoholische Getränke dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden.

Karneval, helau statt blau!

Haltern. Die so genannte fünfte Jahreszeit steht vor der Tür, Karneval! Damit Kinder, Jugendliche und ihre Familien zur närrischen Zeit richtig feiern können, gibt Stadtjugendpfleger Boris Waschkowitz jugendschutzrelevante Hinweise. Die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes sind eindeutig. Alkoholische Getränke dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden. Ebenfalls ist der Verzehr alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit nicht gestattet. Für branntweinhaltige...

  • Haltern
  • 06.02.18
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