Das Eine-Hand-wäscht-die-andere-Prinzip beim USB
Um einer strafrechtlichen Verurteilung zu entgehen, zahlt der ehemalige Geschäftsführer des städtischen Abfallentsorgers USB 5.000 Euro an den Kinderschutzbund (WAZ vom 20.02.15). Das Strafverfahren bringt ein brisantes System von Filz und Klüngel zwischen der Geschäftsführung eines städtischen Betriebes und der Geschäftsführung ans Licht: Da verdient ein Kehrmaschinenfahrer beim USB sagenhafte 5.500 Euro pro Monat. Üblich wäre nach TVöD (Entgeltstufe 5 oder 6) maximal die Hälfte. Warum aber...