Ordnungsamt Witten informiert
Karfreitag: Einschränkungen am Stillen Feiertag
Der Karfreitag, 15. April, ist als sogenannter Stiller Feiertag besonders geschützt, natürlich auch in Witten. Deshalb sind an diesem Tag von 0 Uhr an und bis zum folgenden Samstag, 16. April, 6 Uhr zusätzlich zum allgemeinen Sonn- und Feiertagsschutz folgende Veranstaltungen nicht gestattet: Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen (Großmärkte bis zum nächsten Tag 3 Uhr), sportliche und ähnliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen und -leistungsschauen sowie...