Stadt Schwerte Beteiligungen

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Kultur
Osterfeuer müssen angemeldet werden. | Foto: Archiv/Eckert

Stadt weist auf Anmeldung von Osterfeuern hin

Trotz der noch jungen Jahreszeit macht die Schwerter Stadtverwaltung schon jetzt auf die Anzeigepflicht von Osterfeuern nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Durchführung von Osterfeuern in der Stadt Schwerte hin, denn das Osterfest wird wieder schneller vor der Tür stehen, als man denkt. Und so ist das Abbrennen von Osterfeuern spätestens zwei Wochen vor Gründonnerstag vom Veranstalter schriftlich beim städtischen „Bereich Ordnung“ anzuzeigen. Dabei hat die Anzeige Daten wie Datum,...

  • Schwerte
  • 27.01.16
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