Hattingen
Nach Wohnungseinweihung 17-Jährige vergewaltigt
Ein 21-Jähriger wurde heute vom Jugendschöffengericht der Vergewaltigung für schuldig befunden und verwarnt. Er muss eine Geldauflage von 1.200 Euro an ein Kinderhospiz zahlen. Eine Jugendstrafe bleibt innerhalb einer Bewährungszeit von zwei Jahren vorbehalten, wenn der Angeklagte den ihm erteilten Weisungen nicht nachkommt. Es war eine über vierstündige Hauptverhandlung, die immer wieder für Beratungen und für ein nicht öffentliches Rechtsgespräch zwischen den Gerichtsparteien unterbrochen...