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Sprockhövelerin betrügt schon wieder – Keine Bewährungsstrafe mehr
Eine 44 Jahre alte Sprockhövelerin hatte sich heute wegen Betruges vor dem Schöffengericht zu verantworten. Mit dem Urteil von 18 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verließ sie den Gerichtssaal. Strafverteidiger Dr. Hanisch brachte es direkt zu Beginn der Hauptverhandlung auf den Punkt. „Meine Mandantin gibt die ihr in der Anklageschrift vorgeworfenen Betrugsfälle zu“, sagte der Rechtsanwalt zum Schöffengericht. Dadurch wurde dem Gericht die Ladung und Anhörung der Geschädigten aus ganz...