Krankenhausbesucherregel im Kreis Recklinghausen
Besucher-Stopp mit Ausnahmen im KKRN-Klinikverbund
Ab sofort gilt zunächst bis zum 31. Oktober beim Überschreiten einer 7-Tages-Inzidenz von 35 eine kreisweite Krankenhausbesucherregel (Quelle: Allgemeinverfügung des Kreises Recklinghausen Nr. 1252/2020 vom 12. Oktober 2020). Diese Maßnahme dient dem Schutz von Patienten, Besuchern sowie Mitarbeitern und soll die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 eindämmen. Besuche grundsätzlich verbotenBesuche bei stationären Patienten sind demnach in den vier Krankenhäusern der KKRN Katholisches Klinikum...