Informationen zur Vollmacht und rechtlichen Betreuung
Wer denkt schon wenn es ihm gut geht daran, dass sich die Situation durch einen Unfall oder einen Herzinfarkt von heute auf morgen ändern könnte? Wer entscheidet dann für mich wenn ich selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann? Verwandte, Freunde, Fremde? Auch Ehegatten und Kinder können nur mit Vollmacht handeln. Mit einer Vollmacht und Behandlungsvorsorge können sie bestimmen wer für sie im Bedarfsfall ihre Angelegenheiten regeln soll. Erfahrene Mitglieder und Berufsbetreuer des...