Ratgeber
Städtische Einrichtungen in Gladbeck stehen zumindest teilweise zur Verfügung
Neue Corona-Verordnung lässt Lockerungen zu
Die neue Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen macht es möglich: Einige Einrichtungen der Stadt Gladbeck können ab sofort wieder - wenn auch eingeschränkt - wieder genutzt beziehungsweise besucht werden. Stadtverwaltung Das Rathaus ist weiterhin nach vorheriger Terminvereinbarung für Bürger zugänglich. Die Gladbeck-Information öffnet ab sofort wieder mit Voranmeldung während der üblichen Dienstzeiten, eine telefonische Terminvereinbarung bei Eva Klein unter der 02043-992116 ist...