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Die Waffenrechtstelle des Polizeipräsidiums Hagen weist darauf hin, dass ab 1. September 2020 verschiedene Neuerungen beim Waffengesetz wie folgt in Kraft treten.
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Ab 1. September
Das Polizeipräsidium Hagen informiert: Das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz ändert sich ab September

Die Waffenrechtstelle des Polizeipräsidiums Hagen weist darauf hin, dass ab 1.September 2020 verschiedene Neuerungen beim Waffengesetz wie folgt in Kraft treten. Bei einer Sportschützen-Waffenbesitzkarte wurde der Erwerb auf 10 Waffen begrenzt. Hier greift der Bestandsschutz. Wechselmagazine/Magazingehäuse, bei denen die Magazinkapazität von 10 Patronen bei Langwaffen und 20 Patronen bei Kurzwaffen übersteigt, und vor dem 13. Juli2017 erworben wurden, müssen bei der Waffenbehörde per Antrag bis...

  • Hagen
  • 28.08.20
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