Für den Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Haushalts
Städtische Sportplätze öffnen wieder
Seit dem 22. Februar gibt es bereits die ersten Lockerungen im Bereich des Sports. Der Freizeit- und Amateursportbetrieb bleibt zwar weiterhin auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen grundsätzlich untersagt. Ausnahmen macht die aktuelle Coronaschutzverordnung aber für den Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Haushalts auf Sportanlagen unter freiem Himmel. Dazu heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt Essen: "Mit dem Beschluss der...