Sperrzeit für selbstverschuldete Kündigung
Christine Lambrecht tritt zurück
"Es gibt eine Sperrfrist der Zahlung, wenn sich Arbeitnehmer selbstverschuldet in die Situation der Erwerbslosigkeit bringen – also durch ihr Verhalten dazu führt, dass sie gekündigt werden oder selbst kündigen. Dann kann die Bundesagentur für Arbeit die Zahlung bis zu 12 Wochen, also drei Monate, aussetzen." 12 Wochen Sperrzeit für selbstverschuldete Kündigung Christine Lambrecht tritt zurück - eine Sperrzeit fürchtet sie nicht. Auch einen Aufhebungsvertrag hat Sie nicht zu fürchten. "Konkret:...