Landesverfassungsgericht kippt Sperrklausel zum zweiten Male
Pressemeldung der Linksfraktion Gelsenkirchen: Bereits in der Vergangenheit hatte die damalige Landesregierung NRW den Versuch unternommen, den Einzug kleiner Parteien in die Kommunen und auch in den Landtag durch die Einführung einer 5 % Sperrklausel zu verhindern. Diese Entscheidung kassierte das Landesverfassungsgericht im Jahre 1999 wieder ein. 2016 startete die damals noch rot-grüne Landesregierung einen zweiten Versuch und legte die Hürde auf 2,5 % fest. Dagegen klagten mehrere Parteien....