Wilhelm Neurohr: „GESCHEITERTER ANGRIFF AUF DIE VERFASSUNG“
Das Landesverfassungsgericht Münster hat dem seltsamen Demokratieverständnis der etablierten Parlamentsparteien im NRW-Landtag glücklicherweise einen Riegel vorgeschoben. Denn das unlautere Ansinnen, ihre Pfründe und Privilegien sowie gewohnten Machtmonopole mit der Einführung einer Sperrklausel von 2,5% für die örtlichen Gemeinderäte und Kreistage dauerhaft zu sichern, erwies sich als eindeutig verfassungswidrig. Ursprünglich erwogen sie sogar eine 3%-Klausel. Initiator dieses gescheiterten...