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Die Kommunalaufsicht sieht Heiligenhaus unmittelbar am Rande der bilanziellen Überschuldung

Eigenkapitalverzehr von 98,53 Prozent - Haushaltsgenehmigung mit Auflagen

Mit Schreiben vom 13. Mai 2014 hat der Landrat des Kreises Mettmann als Kommunalaufsicht das fortgeschriebene Haushalts-sicherungskonzept (HSK) der Stadt Heiligenhaus genehmigt. Gleichzeitig äußert er sich kritisch zur „äußerst problematischen Haushaltssituation“, drängt auf Konsolidierung und macht der Stadt unbequeme Auflagen für die Finanzmittelbewirtschaftung. Eigenkapitalverzehr Kritisch merkt die Kommunalaufsicht den fast vollständigen Eigenkapitalverzehr (98,53 Prozent) an. Von 52,2 Mio....

  • Heiligenhaus
  • 22.05.14
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