Aus dem Deutschen Bundestag
Europäischer Gerichtshof bestätigt Rechtsstaatsmechanismus
Gelsenkirchen. Markus Töns, stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union im Deutschen Bundestag, begrüßt die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs:Seit dem 01. Januar 2021 kann die EU Zahlungen an Mitgliedstaaten aussetzen, wenn diese gegen die Rechtsstaatlichkeit verstoßen. Ungarn und Polen hatten unmittelbar Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof eingereicht, um die Rechtmäßigkeit des Konditionalitästsmechanismus in Frage zu...