Soziokulturelles Existenzminimum

Beiträge zum Thema Soziokulturelles Existenzminimum

Politik

Analyse & Konzepte
Vorgaben der Kosten der Unterkunft ohne schlüssiges Konzept

Seit 2005 diktiert das Jobcenter MK in enger Zusammenarbeit mit dem Märkischen Kreis ( heute  unter Landrat Thomas Gemke) Mietobergrenzen für Leistungsberechtigte. Bis 2013 wurden die Vorgaben der ehemaligen Sozialhilfe angewandt. Dann erfolgte die  Beauftragung der Fa. Analyse & Konzepte. Aber bis heute ist ausnahmslos keine Zahl gerichtsfest. Keines der Konzepte der Fa. Analyse & Konzepte für den Märkischen Kreis hat bisher einer ernsthaften gerichtlichen Prüfung Standgehalten....

  • Iserlohn
  • 05.09.20
Politik

Kosten der Unterkunft
Entwicklung der Sozialwohnungen in Iserlohn 2007-2017

Der Wohnungsbestand an Sozialwohnungen in Iserlohn hat sich von 4858 im Jahr 2007 auf nur noch 3037 im Jahr 2017 reduziert. 1821 verlorene Sozialwohnungen bedeuten einen Verlust von  37,48 % in den letzten zehn Jahren. Die Entwicklung der Sozialwohnungen in Iserlohn  (Quelle: Stadt Iserlohn) weist eine Vernichtungs/Verelendungsquote von weit über einem Drittel aus. Sozialleistungsberechtigte die einen Anteil an den Kosten der Unterkunft selbst tragen müssen, können ihre Ansprüche bis zum Januar...

  • Iserlohn
  • 23.11.18
Politik

Kein schlüssiges Konzept für Unterkunftskosten des Jobcenters Dortmund in 2016

Weil die Vorgaben des Jobcenter Dortmund für die Angemessenheit von Wohnkosten nicht den Vorgaben des Bundessozialgerichts entsprachen, muss das Jobcenter dem Kläger 76,50 € pro Monat nachzahlen. Der angegriffene Bescheid betraf die Monate Mai bis August 2016, das Urteil ist aber von Bedeutung für alle diejenigen, deren Miete nicht in voller Höhe vom Jobcenter Dortmund getragen wird. „Nach Ansicht des Gerichts sind die Kosten aber nicht unbegrenzt zu übernehmen, sondern weiterhin die Werte nach...

  • Dortmund-City
  • 12.03.18
Politik
2 Bilder

Kürzung von Kosten der Unterkunft durch das Jobcenter Märkischer Kreis rechtswidrig

Am 10.03.2017 wurde in einem Termin über zwei Klagen um höhere Leistungen für den Zeitraum vom 01.12.2013 bis 31.05.2014 und 01.12.2014 bis 31.05.2015 verhandelt. (SG Dortmund, Az.: S 58 AS 1124/14; S 58 AS 810/15, 10.03.2017) Das Jobcenter Märkischer Kreis hatte dem Kläger die Übernahme der vollständigen Kosten der Unterkunft mit der Begründung verweigert sein Umzug sei damals nicht genehmigt worden. Die Rechtsverteidigung durch RA Lars Schulte-Bräucker war am Ende erfolgreich. Die vorsitzende...

  • Dortmund-City
  • 10.04.17
  • 1
  • 3
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