Falschberatung im Jobcenter kostet die Leistungsberechtigten Hunderte von Euro
Die Mitarbeiter der Sozialbehörden sind gem. §§ 13-17 SGB I zur Aufklärung und Hilfestellung für die Leistungsberechtigten gesetzlich verpflichtet. Sie sollen sicherstellen, dass die Existenzsichernden Leistungen pünktlich und vollständig den Erwerbslosen zur Verfügung stehen. Aber immer mehr Personen berichten uns davon, dass diese einfachsten Grundlagen in der Verwaltungspraxis des Jobcenters nicht mit der geschuldeten Sorgfalt umgesetzt werden. Dabei ist deutlich erkennbar, dass einige...