Agenda News: Seehofer bei Armutsmigranten auf NPD Niveau
Hagen,, 6. Januar 2014 Seit den 60er Jahren haben EU Bürger das Recht, in einem anderen Mitgliedsstaat zu arbeiten. Vom 1. Januar 2014 gilt das Recht auch für Rumänen und Bulgaren, ein ganz normaler Vorgang. Sie unterliegen der besonderen Aufmerksamkeit staatlicher Organe. Die Zahl der Empfänger von Leistungen der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGBII) aus Bulgarien und Rumänien ist von 2011 auf 2012 von 22.000 auf 30.000 Personen um knapp ein Drittel gestiegen. Die weitere...