Politik
Sozialgericht verhängt gegen Jobcenter Hagen Verschuldenskosten
Mit Beschluss vom 13.06.2017 (Az.: S 19 AS 2057/17 ER) verurteilte das Sozialgericht Dortmund das Jobcenter Hagen zu einem Bußgeld gemäß § 192 des Sozialgerichtsgesetzes von 500,00 € wegen Verschuldenskosten. Das Jobcenter Hagen verweigerte wiederholt EU-Ausländern - Arbeitnehmern mit Minijobs - aufstockendes Arbeitslosengeld II. Eine Rechtsgrundlage dafür sei weder im Gesetz noch in der Rechtsprechung zu finden. „Das Jobcenter Hagen hatte einer seit 2014 in Deutschland lebenden rumänischen...