Systematischer Betrug durch Unterlassung
Hunderte von Einzelfällen - die Unterschlagung von Zinsen hat System beim Jobcenter
Die Herausgabe von Wechselgeld stellt keine wirkliche Herausforderung dar. Die Verweigerung der Auszahlung von Restgeld ist kriminell. Und ausnahmslos jedem Antrag eines Jobcenters auf Verjährung von Zinsansprüchen gem § 44 SGB I geht ein Fall von Betrug durch Unterlassung voraus, denn die Verzinsungspflicht ist gesetzlich geregelt und bedarf keines eigenständigen Antrags. Der Straftatbestand des "Betrugs durch Unterlassen" wird regelmäßig gegen Leistungsberechtigte verwendet. Vor dem Gesetz...