Jahrelanger Verstoß gegen das Sozialgeheimnis durch die Verwendung von Mietbescheinigungen beim Jobcenter Märkischer Kreis
Als ich am 01.11.2014 erstmalig die Geschäftsführung des Jobcenter Märkischer Kreis auf schwerwiegende Rechtsverstöße gegen den Sozialdatenschutz hingewiesen hatte, legte das Jobcenter mit einem weiteren Gesetzesverstoß nach, indem meine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz ein Jahr lang ignoriert wurde. Erst eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg motivierte die Verantwortlichen zur Beantwortung meiner Anfrage. Darüber hatte ich am 22.01.2016 berichtet: „Untätigkeitsklage zwingt...