Überregionales
Geschäfte in der Duisburger City dürfen am 2. April öffnen: Gericht lehnt Eilantrag von ver.di ab
Am Sonntag, 2. April, dürfen die Geschäfte in der Duisburger City geöffnet sein. Am Donnerstag hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf erstmals einen auf ein Verbot der Ladenöffnung abzielenden Antrag der Gewerkschaft ver.di abgelehnt. Wie schon in zahlreichen Beschlüssen zur Ladenöffnung in anderen Städten hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts zur Begründung erneut auf den besonderen verfassungsrechtlichen Schutz der Sonntagsruhe abgestellt. Um dennoch sonntags öffnen zu dürfen, muss ein...