Sonnenenergie

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Wirtschaft
Mit dem Jahresbeginn 2021 treten einige Änderungen für den Betrieb von Photovoltaikanlagen in Kraft. | Foto: Zur Verfügung gestellt von: www.pixabay.de

Registrierungs-Pflicht im Marktstamm-Datenregister für Photovoltaikanlagen und Änderung des EEG-Gesetzes
Gemeinde Sonsbeck klärt über die Neureglungen für Solarstromanlagen auf

Mit dem Jahresbeginn 2021 treten einige Änderungen für den Betrieb von Photovoltaikanlagen in Kraft. Mit dem 31. Januar dieses Jahres endete die Übergangs-Frist für die Registrierung im Marktstamm-Datenregister (MaStR). Das MaStR ist ein Register für alle stromerzeugenden Anlagen, das seit Anfang 2019 online ist und alle bisherigen Meldewege für Anlagen ablöst. Dort werden umfangreiche Infos zum Strommarkt in einer Datenbank zusammengefasst und der Öffentlichkeit gebündelt zur Verfügung...

  • Xanten
  • 01.02.21
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