Wirtschaft
Stadt Schwerte - Sondernutzungsgebühren
Bescheide werden erst Mitte des Jahres erstellt
Die Stadt Schwerte wird dem Einzelhandel in der Coronakrise unter die Arme greifen und für die Zeit des Lockdowns und damit verbundener geschlossener Geschäfte keine Sondernutzungsgebühren für die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen erheben. Entsprechende Bescheide, die normalerweise auf Grundlage vorher von Geschäftsleuten gestellter Anträge Anfang des Jahres auf die Reise gehen, werden erst Mitte des Jahres nach einer Bestandsaufnahme verschickt. „Dann wissen wir, wie lange der...