Fristablauf droht: für 2012 müssen jetzt Überprüfungsanträge gestellt werden
Das Hartz IV/Sozialhilfesonderrecht sagt, dass sog. Überprüfungsanträge nach § 44 Abs. 1, 4 SGB X entgegen dem allgemeinen Sozialrecht mit vier Jahren nur ein Jahr rückwirkend wirken (§ 40 Abs. 1 S. 2 SGB II, § 116a S. SGB XII). Allerdings wirkt das Jahr von Beginn des Jahres an, in dem der Antrag gestellt wird, also ein jetzt gestellter Antrag wirkt auf den Jan. 2013 und von da aus auf Jan. 2012 zurück. Der Überprüfungsantrag findet immer dann Anwendung, wenn Bescheide bestandskräftig sind und...