Politik
Jobcenter zur Zahlung von Leistungen verpflichtet. Trotz Zweifeln an der Erwerbsfähigkeit sei eine Verweisung an den Sozialhilfeträger nicht zulässig.
Eine alte Rot/Grüne Parole zur „Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe” (Einführung von SGB II, „Hartz IV“) lautete vollmundig: „Alle Leistungen aus einer Hand”. Zehn Jahre später finden sich konkrete Resultate für die Auszahlung des soziokulturellen Existenzminimums durch eine Vielzahl von Behörden und Trägern: Jobcenter, Grundsicherung, Kindergeldstelle, Unterhaltstelle, Rentenversicherung, Krankenkassen, BAfoeG-Stellen, Arbeitgeber bei Aufstockern, u.s.w.. In der Lebenswirklichkeit...