Politik
Sexsteuer für sexuelle Vergnügungen gegen Entgelt
Mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom August 2013 ist klar, dass Kommunen in NRW eine Sexsteuer erheben dürfen. Diese Steuer ist in ihrer Höhe nach der Größe des Bordells bzw. Veranstaltungsortes, zu bemessen. Als steuerpflichtige Veranstaltungsorte kommen alle Orte in Frage, an den Veranstaltungen stattfinden, auf denen sexuelle Vergnügungen oder sexuelle Handlungen gegen Entgelt angeboten werden bzw. an denen gezielt die Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars,...