Frist für die finanzielle Förderung der Selbsthilfegruppen
Die regionale Fördergemeinschaft der Krankenkassen im Kreis Wesel fördert auch im Jahr 2017 gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen finanziell. Antragsfrist für die kassenarten-übergreifende Pauschalförderung von regionalen Selbsthilfegruppen ist der 31.03.2017, bis zu dem der Antrag auf Pauschalförderung bei der federführenden Krankenkasse, in 2017 die BKK ARGE NRW (BAN), c/o VIACTIV Krankenkasse, Willy-Brandt-Platz 3 in 46045 Oberhausen, eingegangen sein muss. Mit diesem Geld werden die...