Silvester
Feuerwerkskörper und andere Pyrotechnik an Danzturm und Seilersee verboten
Die aktuelle Coronaschutzverordnung gibt vor, dass zum Jahreswechsel die Verwendung von Pyrotechnik auf von den Behörden näher zu bestimmenden publikumsträchtigen Plätzen und Straßen verboten ist. Die Stadt Iserlohn hat eine Allgemeinverfügung erlassen und darin zwei Areale festgelegt, auf denen die Verwendung von Feuerwerkskörpern und anderer Pyrotechnik in der Silvesternacht 31. Dezember / 1. Januar in der Zeit von 23 Uhr bis 2 Uhr untersagt ist: Danzturm und Seilersee. Hierzu zählt der...