Ratgeber
An der Bundestagswahl können blinde und sehbehinderte Menschen teilnehmen
Pilotprojekt sichert demokratische Grundrechte
Mit einem Pilotprojekt erleichtert das Bundesministerium des Inneren blinden und sehbehinderten Menschen in Oberhausen die Teilnahme an der kommenden Bundestagswahl. Den das Recht auf Teilnahme an freien, gleichen und geheimen Wahlen gehört zu den Grundpfeilern unserer Demokratie. Aber wählen dürfen heißt nicht in jedem Fall auch wählen können. Wie geben blinde und hochgradig sehbehinderte Wähler ihre Stimme ab? Woher wissen sie, was auf den Stimmzetteln steht und wo sie ihre Kreuze machen...