Mindestlöhne Maler bis 30.04.2013 verlängert
Für das Maler-Lackiererhandwerk gelten nun Mindestlöhne bis zum 30.04.2013. Auf der Grundlage eines Tarifabschlusses hat das Bundesarbeitsministerium die 6. Rechtsverordnung über "zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk" erlassen. Diese tritt zum 01.06.2012 in Kraft. Der Mindestlohn in den östlichen Bundesländern und für "Ungelernte Arbeitnehmer" in westlichen Ländern beträgt dabei unverändert 9,75 €. Der Mindestlohn für "Gelernte Arbeitnehmer (Gesellen)" steigt zum...