Schwangerschaftsabbruch

Beiträge zum Thema Schwangerschaftsabbruch

Vereine + Ehrenamt
Eine Aktion der AWO Beratungsstelle für Schwangerschaftskonflikte, Familienplanung, Paar- und Lebensberatung anlässlich 150 Jahre § 218 StGB: Die MitarbeiterInnen der Beratungsstelle waren an einem Aktionsstand zu finden. Mit einer Mischung aus Informations- und Aktionsstand mit Infowänden, Pinnwand für Statements, einer Abstimmungsaktion mit Plexiglasröhren und einem Quiz zum Thema mit dem AWO Glücksrad bot die Beratungsstelle auch Möglichkeiten für die Gäste, eigene Meinungen auszudrücken. Im  Bild, von links: Angelika Merkl, Mareike Wellner, Anja Butschkau, Bärbel Nellissen
 | Foto: Oliver Schaper

Aktionsstand der Awo in der Dortmunder City
150 Jahre § 218: kein Grund zu feiern

Die AWO-Beratungsstelle für Schwangerschaftskonflikte, Familienplanung, Paar- und Lebensberatung hat am 7.7.2021, in der Innenstadt mit Informationen und Aktionen auf ihre Positionen zum § 218 StGB aufmerksam gemacht. Das geltende Recht, die bisherige Praxis und sich rückwärts entwickelnde Positionen der letzten Jahre bieten tatsächlich „keinen Grund zum Feiern …“. Aus Sicht der Arbeiterwohlfahrt darf ein Schwangerschaftsabbruch nicht als rechtswidrig gelten und eine Beratung dazu muss...

  • Dortmund-City
  • 24.07.21
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.