Aktionsstand der Awo in der Dortmunder City
150 Jahre § 218: kein Grund zu feiern
Die AWO-Beratungsstelle für Schwangerschaftskonflikte, Familienplanung, Paar- und Lebensberatung hat am 7.7.2021, in der Innenstadt mit Informationen und Aktionen auf ihre Positionen zum § 218 StGB aufmerksam gemacht. Das geltende Recht, die bisherige Praxis und sich rückwärts entwickelnde Positionen der letzten Jahre bieten tatsächlich „keinen Grund zum Feiern …“. Aus Sicht der Arbeiterwohlfahrt darf ein Schwangerschaftsabbruch nicht als rechtswidrig gelten und eine Beratung dazu muss...